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Familienrecht

Müller & Koll.

RECHTSANWÄLTE MÜLLER & KOLL.

Familienrecht

Nachdem familiäre Probleme meist über Jahre angewachsen sind, können diese Angelegenheiten oft nicht mehr ohne Hilfe Dritter bewältigt werden. Die Atmosphäre ist in vielen Fällen emotional sehr aufgeladen; eine Basis für sachgerechte Lösungen dann längst verloren gegangen. Die Beteiligten haben nicht selten fern der geltenden gesetzlichen Regelungen stark differierende Vorstellungen von ihren Rechten und Pflichten. Das Familienrecht stellt ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar, was wiederum professionelle Beratung durch einen erfahrenen Fachbereichsexperten zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung unerlässlich macht.

Ob bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder der rechtl. Grundlage Ihrer Ehe, dem Ehevertrag – im Familienrecht müssen sie auf einen Rechtsanwalt Wert legen, der in der Lage ist Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick zu vertreten sowie gleichzeitig auch in emotional angespannten Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Sie zugeschnittene Lösungen für Ihre familienrechtlichen Belange. Umfassende Analyse und vertrauensvoller Dialog bilden dabei die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Sie haben bei uns stets Ihren persönlichen Ansprechpartner, der sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen durchgängig persönlich betreut. Bei uns ist es selbstverständlich, dass der Fachanwalt, der Ihren Fall bearbeitet hat, Sie auch persönlich vor Gericht vertritt.

Mit den folgenden Themen setzen sich unsere Fachanwälte für Familienrecht auseinander:

Thema

§. Ehevertrag

Wer vor der Ehe nicht über die Folgen im Falle eines Scheiterns nachdenkt, riskiert unter Umständen auch das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch das Anwachsen dieser Vermögenswerte, etwa Anteile an einer GmbH, Aktien oder Immobilien, werden im Fall einer Scheidung beim Zugewinnausgleich mitgerechnet. Eben dies können Sie mit einem gut durchdachten Ehevertrag entweder ganz verhindern, jedenfalls jedoch behutsam modellieren.

Zusätzlich können in einem Ehevertrag auch Themengebiete wie der gesetzliche Versorgungsausgleich der Interessenlage der Partner angepasst werden wie auch beim Unterhalt Lösungen gefunden werden können, welche im Falle einer Trennung und/oder einer Ehescheidung den Interessen beider Ehegatten und der gemeinsamen Kinder gerecht werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Ehevertrag für Frischverliebte meist kein Thema ist. Eben diese Sichtweise ist jedoch längst nicht mehr zeitgemäß. Machen Sie den Ehevertrag nicht zum Tabu!

Eheverträge können nicht von der Hand zu weisende Vorteile für beide Ehepartner beinhalten. Die frühzeitige Regelung Ihrer Interessen, schafft für jeden Ehegatten Rechtssicherheit und bietet so eine fruchtbare Basis für das zukünftige Miteinander. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir gerne eine individualvertragliche Lösung, mit welcher Sie für den Eventualfall einer Scheidung abgesichert sind.

Thema

§. Trennung

Jeder Scheidung geht die Trennung voraus. Bevor Sie konkrete Schritte zur Trennung einleiten, etwa aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, sollten Sie sich in unsere Beratung begeben.

Vor Einleitung einer Trennung können oft noch entscheidende Weichen gestellt werden. Unsere Fachanwälte beraten Sie kompetent, was Sie bei Ihrer Trennung beachten müssen.

Thema

§. Scheidung

Sie haben das Trennungsjahr fast hinter sich und denken an die Einleitung eines Scheidungsverfahrens?

Wichtig ist nun die Ausgangslage frühzeitig zu klären.

Es drängen sich Fragen auf wie:

  • Muss ich mit einem Scheidungskrieg rechnen oder ist für mich eine einvernehmliche Scheidung möglich?
  • Welche Absichten verfolgt mein Ehepartner, zu welchen Zugeständnissen wäre er bereit?
  • Ist meine Existenz noch gesichert?
  • Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für mich?
  • Was wird mit unseren Kindern?
  • Kann ich mir eine Scheidung überhaupt leisten?

Die in Ihrem Fall jeweilig richtige Vorgehensweise für Ihre Scheidung erarbeiten Sie am besten mit einem unserer erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht. Unsere Fachanwälte legen ihr besonderes Augenmerk von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung ausschließlich auf die Wahrung Ihrer Rechte.

Trennungsunterhalt

Der Eintritt der Trennung löst auch den Anspruch auf Trennungsunterhalt aus. Wir errechnen akribisch die konkrete Höhe Ihres Trennungsunterhaltsanspruchs, machen diesen für Sie geltend und setzen ihn energisch und zeitnah durch. Dabei ermitteln und berücksichtigen wir die für Sie optimale Steuerklasse für Ihren Anspruch.

Werden Sie dagegen mit einem Anspruch auf Trennungsunterhalt konfrontiert, hilft Ihnen ein Fachanwalt unserer Kanzlei, überzogene Forderungen Ihres Ex-Partners final abzuwehren.

Nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt ist eine der streitträchtigsten Folgesachen einer Ehescheidung. Was dem Unterhaltsberechtigten viel zu gering erscheint, ist für den Unterhaltspflichtigen oft vollkommen überzogen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten nachehelichen Unterhalt zu gestalten und zu optimieren.

Gerade zu den Fragen der Begrenzung und/oder Befristung nachehelicher Unterhaltsansprüche sind Sie aufgrund der gegebenenfalls jahrelangen Laufzeit dieser Ansprüche essenziell auf einen Fachanwalt angewiesen, der Ihre Existenz schützt. Unsere Fachanwälte sind nicht zuletzt auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung und durchgängigen Fortbildung in der Lage, diplomatisch und strategisch optimale Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Neues Unterhaltsrecht

Die Reform des Unterhaltsrechts hat den Ehegattenunterhalt in vielen Bereichen einschneidend verändert, um nicht zu sagen revolutioniert. Die bis dahin geltende Lebensstandardsgarantie ist nun entfallen, so dass den einzelnen Ehegatten weitaus größere Eigenverantwortung zugemutet wird.

Diese neuen Umstände geben in vielen Fällen die Möglichkeit, auch bei längst geschiedenen Ehegatten, den Unterhaltsanspruch erneut zu überprüfen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich eine Neuberechnung entlang der seit der Reform des Unterhaltsrechts geschaffenen Richtlinien für Sie durchaus lohnen kann. Kontaktieren Sie einen unserer Fachanwälte und sie werden fundierte Antworten auf Ihre Unterhaltsfragen erhalten.

Kindesunterhalt

Bei einer Trennung der Eltern, wie auch bei deren Scheidung müssen auch die Ansprüche der Kinder auf Unterhalt mitgeregelt werden. Minderjährige Kinder sind vorrangig unterhaltsberechtigt so dass die Unterhaltspflicht der Eltern keinesfalls mit ihrer Trennung endet. Die Verpflichtung zu Kindesunterhalt besteht übrigens auch bei einer Trennung nichtehelicher Lebensgefährten.

Sie benötigen einen Fachanwalt, der den Unterhalt für ihre Kinder im Hinblick auf das Kindeswohl ebenso exakt wie sorgfältig berechnet. Gerne erläutern die Fachanwälte unserer Kanzlei Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie die Ansprüche auf Unterhalt erfolgreich durchzusetzen können.

In anderen Fällen ist es notwendig, dass wir überzogene Ansprüche abwehren. Denn Kindesunterhalt dient dem Wohle des Kindes, nicht der Finanzierung des Ex-Partners!

Sorgerecht

Das Gesetz sieht seit geraumer Zeit bei miteinander verheirateten Eltern auch nach der Scheidung das Fortbestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall vor. Sollte das gemeinsame Sorgerecht im Einzelfall sich als nicht dienlich für die Belange des Kindes erweisen, so besteht die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht (oder Teile davon wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) vom Familiengericht übertragen zu bekommen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 existiert nun auch für Väter nichtehelicher Kinder die realistische Möglichkeit Sorgerechtsinhaber zu werden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Sorgerecht und somit die Belange Ihrer Kinder im wohlverstandenen Sinne des Kindeswohles durchzusetzen.

Umgangsrecht

Nach Trennung und/oder Scheidung leben gemeinsame Kinder oft nur noch bei einem Elternteil. Der andere Elternteil hat jedoch das Recht (und die Pflicht) auf regelmäßigen durchgängigen Kontakt und Umgang mit den gemeinsamen Kindern.

Lassen Sie sich von uns beraten, was Sie beim Umgangsrecht beachten sollten.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich umfasst den Ausgleich ehezeitlich erworbener gesetzlicher wie auch privater Rentenanwartschaften. Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenkasse wie auch Betriebsrenten oder sonstiger privater Versorgungsbezüge gehören in den Versorgungsausgleich. Dieser wird im Regelfall mit der Scheidung gerichtlich geregelt. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich ergänzen einander.

Daher müssen in der Ehezeit erworbene Anrechte entweder dem einen oder dem anderen Ausgleichssystem unterfallen, soweit kein vertraglicher Ausschluß vorliegt. Gerade hier gilt es einen Fachanwalt an seiner Seite zu haben, der dafür Sorge trägt, dass zum einen Ihre Altersversorgung gewahrt bleibt, zum anderen keines der Anrechte übersehen wird. Wir helfen Ihnen gerne auch bei der Lösung dieser Frage.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich regelt den Ausgleich des Vermögens, das ein Ehepaar während der Ehe angesammelt hat. Erbschaften oder Schenkungen, die ausschließlich ein Ehepartner erhalten hat, unterfallen dabei grundsätzlich nicht dem Zugewinn.

Zur Feststellung möglicher Ausgleichsansprüche erarbeiten unsere Fachanwälte für Sie eine  umfassende Vermögensbilanz und errechnen daraus die jeweiligen Ansprüche. Auch hier hängt viel von der Erfahrung, dem Fingerspitzengefühl und der Kreativität Ihres Rechtsanwaltes ab. Wir helfen Ihnen Ihr Vermögen zu schützen oder berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Trennungsfolgenvereinbarung / Scheidungsfolgenvereinbarung

Viele Fragen einer Scheidung lassen sich vernunftgetragen auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung regeln. Die Lösung ohne Einschaltung der Gerichte ist gerade bei Unternehmensbeteiligungen für beide Ehegatten vielfach der wirtschaftlich bessere Weg.

Zu den Stärken unserer Fachanwälte gehört u.a. die Fähigkeit Parteien noch einmal am „runden Tisch“ zu versammeln, um im offenen Gespräch eine Komplettlösung zu erarbeiten. Hierbei achten wir konsequent darauf Ihre Interessen, auch unter wirtschaftlichen Aspekten, bestmöglich umzusetzen.

WIR VERHELFEN IHNEN ZU IHREM RECHT

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RA Müller ist Vertrauensanwalt
der KFZ-Innung Niederbayern

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Rechtsanwälte Müller & Koll.
Bruckstraße 35,
84130 Dingolfing

08731 60608

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